Die kinderleichte Lösung

Alles drin - alles dran!

Die Stärken des Programms zeigen sich insbesondere bei der Berechnung von Elternbeiträgen und Essengeld. Hierbei ist es möglich, Tabellen mit unterschiedlicher Berechnungslogik gleichzeitig zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass Satzungen mehrerer Ämter bzw. Gemeinden und unterschiedlicher Gültigkeit gleichzeitig berechnet werden können, ohne dass ein Mandantenwechsel erforderlich ist.

Der automatische Berechnungswechsel bei Erreichung des Kindergartenalters und in die Zukunft gerichtete Festlegungen für Änderungen der Berechnungsgrundlage sorgen für ständige Tagfertigkeit.

Das Mitführen der Historie ermöglicht Rückrechnungen über mehrere Monate oder auch Jahre mit den zu dem betreffenden Zeitraum gültigen Berechnungstabellen. Ebenso können in einem Monat zu einem Kind zwei Betreuungszeiten abgerechnet werden. Ebenso ist die Berechnung von Schulgebühren möglich.

Vier altersabhängige Essengeldbeträge können portionsgenau abgerechnet werden. Dies kann aber auch mit monatlichen Pauschalen erfolgen. Monatliche Festbeträge, zusätzlichen Sonderbeträgen, Korrekturen und Ratenzahlungen runden die Berechnungsmöglichkeiten ab.

Der Listengenerator erzeugt nach einer vorherigen Auswahl von Feldern den Ausdruck von Listen nach eigenen Vorgaben. Tief gegliederte Filterfunktionen ermöglichen die Auswahl von Datensätzen nach eingenen Vorgaben.

KAI - Nutzen

Stammdaten

Jede Kindertagesstätte, Kinderhaus, Hort, oder sonstige Einrichtung hat eigene Daten, die geführt werden.
Dann gehören dazu natürlich die Daten der Kinder mit Ihren Eltern / Erziehungsberechtigten.

Berechnung von Elternbeiträgen

Für die Verwaltung und Abrechnung von Elternbeiträgen sind darüber hinaus zusätzliche Angaben erforderlich.
Diese können je nach Berechnungsgrundlage stark variieren.

  • Familienstand
  • Einkommen (inkl. Einkommensarten)
  • Anzahl der Kinder in der Familie
  • Nr des betreuten Kindes
  • Betreuungszeit
  • Betreuungstage
  • Ferienbetreuung
  • Bis zu 4 Zuschläge
  • Raten-/Sonderzahlungen
  • Stornierungen und Rückrechnungen mehrerer Jahre
    (nach der zum betreffenden Zeitpunkt gültigen Satzung)
  • Übernahme Jugendamt (terminierbar)
    (inkl. Rückrechnung)
  • Freie Berechnungsmonate
  • Stichtag für Wechsel Krippe/Kindergartenkind

Informationsfunktionen

Mit den verschiedenen erfassten Daten kann KAI für die Arbeit in der Kindertagesstätte als Informationssystem dienen,
welches den Verantwortlichen alle erforderlichen Daten zu den Kindern für ihre tägliche Arbeit zur Verfügung stellt.

  • Rechtsanspruch
  • Warteliste für Kinder, die zukünftig aufgenommen werden sollen
  • Entwicklung des Kindes dokumentieren
  • Abholungsberechtigungen oder Abholverbote verwalten
  • Gesundheitliche und religiöse Besonderheiten dokumentieren
  • Integrationskinder kennzeichnen
  • Vorschulkinder
  • Diverse Statistikmerkmale führen
  • Stellenanteil (Personalbedarf) hinterlegen
  • Jahresbescheide erstellen
  • Wiedervorlage für Notizen

Statistiken

Selbstverständlich können im KAI auch verschiedene Auswertungen und Statistiken ausgegeben werden. Alle Statistiken können  rückwirkend, tagesaktuell oder auch im voraus ausgegeben werden.

  • Personalbedarfsstatistiken
  • Kinder- und Jugendhilfestatistik
  • Jahresstatistiken
  • Listen nach Gemeinden
  • Auslastungsstatistik
  • Übersicht der aktuell angemeldeten Kinder
  • Übersicht des vorhandenen Personals

Schnittstellen

  • Sepa Überweisung / Sepa Lastschrift
  • H&H
  • CIP Kommunal
  • DATEV
  • DATA-Plan
  • AB-DATA / auch CS
  • MPS
  • INFOMA
  • KOB
  • Schleupen / 10it / SBS

... und weitere

 

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